Seiteninhalt
 
10.08.2017

Soforthilfe nach Hochwasser

Das Land Niedersachsen stellt für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereit. Die Soforthilfe soll eine schnelle und unbürokratische Hilfe sein, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken. Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen (sogenannte Billigkeitsleistungen) in Form von Soforthilfen vorgesehen. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können pro erwachsener Person 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

Nach der maßgeblichen Richtlinie ist der Landkreis Hildesheim für die Betroffenen des Kreisgebietes (ohne Stadt Hildesheim) als Bewilligungsstelle zuständig, das Amt für Bevölkerungsschutz nimmt Anträge entgegen.

Das Antragsformular ist sowohl hier als auch im Kreishaus (an der Info und in Zimmer E2/267) und in den Rathäusern der betroffenen kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden erhältlich.

Darüber hinaus können die Betroffenen ab Montag, den 14.08.2017 in Fragen der Hochwasser-Soforthilfe unter 05121/309-2055 telefonische Auskünfte erhalten.

Anfragen per Email können unter hochwassersoforthilfe@landkreishildesheim.de gestellt werden.

Die Anträge auf Gewährung von Hilfen sind bei den Bewilligungsbehörden schriftlich bis zum 15.11.2017 zu stellen.

Eine Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfe kann allerdings erst erfolgen, wenn der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt 2017 die finanziellen Mittel bereit stellt und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zur Auszahlung der Hochwasser-Soforthilfe geschaffen hat. Die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2017 ist für Mittwoch, den 16.08.2017 vorgesehen.

Die Richtlinie Soforthilfe für Privathaushalte leistet finanzielle Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Hausrat.

Darüber hinaus ist in einem zweiten Schritt beabsichtigt, Regelungen über finanzielle Hilfen zu erlassen, die insbesondere Hilfen für Privathaushalte bei Schäden an Gebäuden vorsieht und auch weitergehende Hilfe betreffend den Hausrat. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung entwickelt und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Als Bewilligungsbehörde für diese Leistungen ist die NBank vorgesehen.

Sofern dem Landkreis Hildesheim hierzu weitergehende Informationen vorliegen, werden diese ebenfalls auf der Homepage des Landkreises und durch eine weitergehende Presseinformation bekannt gemacht.